Was man beachten sollte, wenn es gekracht hat

Ein Unfall ist für die Beteiligten immer eine Stress-Situation. Darum sollte man versuchen, kühlen Kopf zu bewahren und gewisse Verhaltensregeln zu befolgen. Foto: Paolese/stock.adobe.comFoto: Paolese

Der Puls rast, der Schock fährt in die Knochen: Umso wichtiger ist es, nach einem Unfall einen kühlen Kopf zu bewahren und richtig zu reagieren.   - Sofortmaßnahmen: Zuallererst muss die Unfallstelle gesichert werden – also Warnblinker einschalten und Warndreieck aufstellen. „Der Abstand muss so groß sein, dass der nachfolgende Verkehr gefahrlos anhalten kann“, erklärt Gerhard Zeh vom Sachbereich Verkehr im Polizeipräsidium Heilbronn. Innerorts seien das mindestens 25 Meter, außerorts 50 bis 100. „Auf der Autobahn mindestens 100 Meter entfernt“, sagt Polizeihauptkommissar Zeh, besser seien 200 Meter. „Am besten klappt man das Warndreieck auf und trägt es zur eigenen Sicherheit mit ausgestreckten Armen vor sich her.“ Platzieren sollte man das Warndreieck „nicht verschämt am Straßenrand“, sondern auf der Fahrspur, auf der der Unfall passiert ist. Das Tragen einer Warnweste ist in Deutschland übrigens nicht vorgeschrieben, Polizeihauptkommissar Zeh empfiehlt es aber trotzdem. Sobald die Unfallstelle abgesichert ist, muss man sich um Verletzte kümmern und gegebenenfalls Rettungskräfte rufen. Besonders wichtig ist es, sich selbst und Verletzte aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Sicher ist man etwa an der Autobahn nur hinter der Leitplanke, niemals auf dem Seitenstreifen.   

Warndreieck, Notruf, Gutachter: Wertvolle Tipps bei Unfällen

„Auf keinen Fall darf man die Unfallstelle ohne Versicherungs- und Kontaktdaten der Beteiligten verlassen.“

Reimund Elbe, ADAC

- Unfallaufnahme: Wer einen leichten Unfall ohne Polizei dokumentieren möchte, sollte „die Fahrzeuge in der Endlage lassen und aussagekräftige Fotos machen“, so Polizeihauptkommissar Zeh. Dabei sollten natürlich alle beteiligten Fahrzeuge und der jeweilige Schaden dokumentiert werden, außerdem die Umgebung und eventuelle Bremsspuren auf der Straße. Danach könne man die Autos zur Seite fahren. Der ADAC empfiehlt, immer ein kostenloses Formular zum Unfallbericht dabei zu haben – auf diesem können der Unfallhergang und die persönlichen Daten aller Beteiligten dokumentiert werden. Es handelt sich bei dem Dokument nicht um ein Schuldeingeständnis. „Auf keinen Fall darf man die Unfallstelle ohne Versicherungs- und Kontaktdaten der anderen Beteiligten verlassen“, so Elbe vom ADAC Württemberg.

- Versicherung: Die eigene Versicherung ist stets zu informieren. Wenn man den Unfall nicht selbst verursacht hat, müssen Schadensersatzansprüche an die gegnerische Versicherung gemeldet werden. „In komplexen Fällen sollte man immer einen Rechtsanwalt dazuholen“, empfiehlt ADAC-Sprecher Reimund Elbe. Wenn die Gegenseite den Unfall verursacht hat, muss die gegnerische Versicherung neben den Abschlepp- und Reparaturkosten darüber hinaus auch die Anwaltskosten übernehmen.

- Gutachten: „Wir empfehlen, sich von der gegnerischen Versicherung keinen bestimmten Gutachter aufdrängen zu lassen“, sagt Reimund Elbe vom ADAC Württemberg. Bei erwarteten Reparaturkosten von mehr als 750 Euro habe man darüber hinaus das Recht auf einen frei wählbaren Sachverständigen, für den die Versicherung der Gegenseite finanziell aufkommen muss. red
  

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- Polizei:
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, die Polizei zu rufen. Reimund Elbe vom ADAC Württemberg rät aber dazu, wenn der geschätzte Schaden sehr hoch oder der Unfallhergang kompliziert ist. Auch wenn Personen verletzt wurden, sollte laut Elbe auf jeden Fall die Polizei gerufen werden. „Und natürlich, wenn der Unfallgegner sich nicht ausweisen kann oder möchte oder sich vom Unfallort entfernt hat.“ Außerdem seien Nutzer von Firmen- oder Mietwagen oftmals sogar vertraglich dazu verpflichtet, die Polizei bei einem Verkehrsunfall hinzuzuziehen. Elbe warnt aber davor, den Beamten mehr als die Personalien anzugeben: „Wir empfehlen, keine Aussage zu machen. Da kann man sich sonst sogar als Unschuldiger schnell um Kopf und Kragen reden.“ Ein Verwarnungsgeld solle man nach Angaben des ADAC vor Ort nicht akzeptieren.