Wenninger Bestattungen aus Bretzfeld: Beerdigungen

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In Zeiten von Corona gelten auch für Bestattungen Einschränkungen. Die Zahl der Personen, die an Trauerfeiern teilnehmen dürfen, wird stark begrenzt. Foto: dpa

Corona hat das Leben maßgeblich verändert – nichts ist mehr wie es war. Das gilt insbesondere auch für Trauerfeiern und Bestattungen. Abschiednehmen von einem lieben Angehörigen, das kann derzeit nur noch im kleinsten, privaten Rahmen erfolgen. Für viele Hinterbliebene ist dies schwer zu ertragen.Situation erleichtern Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands deutscher Bestatter versuchen alles, um Angehörigen die Situation zu erleichtern und ihnen Alternativen aufzuzeigen. Denn eines wissen die Profis genau: Trotz aller Beschränkungen, Abschied und Trauer ist gerade in Krisenzeiten besonders wichtig.Bestattungen sind zwar ausdrücklich vom Kontaktverbot ausgenommen, können jedoch nur noch unter Berücksichtigung von Paragraf 11 Absatz 4 der Corona-Schutzverordnung erfolgen. Das heißt, bei der Bestattung müssen sich die Teilnehmer auf den engsten Familienkreis beschränken und die in der Verordnung genannten hygienischen Mindestanforderungen beachten.Auch in Baden-Württemberg hat das Kultusministerium eine Verordnung erlassen, wonach Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete nur noch unter freiem Himmel im engsten Familien- und Freundeskreis von maximal fünf Personen stattfinden dürfen. Dazu kommen dürfen Personen, die in gerader Linie mit dem Verstorbenen verwandt sind, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder, die in einer häuslichen Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartner oder Partner.Abstandsregel Wenn Geistliche, Trauerredner, Bestatter und Friedhofspersonal nicht mit der Trauergemeinde in direkten Kontakt treten, Sarg oder Urne vor dem Erscheinen der Trauergemeinde zum Grab bringen und erst dann wieder kommen, wenn sich die Gäste zurückgezogen haben, werden diese nicht zur Trauergemeinde gezählt. Zwingend einzuhalten sind alle Maßnahmen zum Infektionsschutz. Dies gilt insbesondere für die Abstandregel von eineinhalb Metern. Ausnahmen gibt es nur für Hilfebedürftige. Verboten sind derzeit Trauerfeiern in Kirchen, Moscheen und Synagogen. Sollte eine Aufbahrung gewünscht sein, darf immer nur ein Angehöriger von dem Verstorbenen Abschied nehmen. Zudem ist es Kommunen erlaubt, weitergehende Ver- und Gebote auszusprechen.Regeln gelten weiter Der größte Berufsverband der Bestatter in Deutschland, eine Gruppe die aktuell zu den Berufen mit kritischer Infrastruktur zählt, hat mit eigenen Vorschlägen auf die Corona-Krise reagiert, mit denen das Risiko einer Ansteckung mit dem Virus verringert werden soll.So sprechen sich die Bestatter beispielsweise dafür aus, ab sofort bei Trauerfeiern (inklusive Mitarbeiter des Bestatters und Träger) Teilnehmerlisten auszulegen, in der die Teilnehmer inklusive Kontaktdaten eingetragen werden. Dies dient der schnelleren Identifikation, sollte zu einem späteren Zeitpunkt einer der Teilnehmer positiv auf Corona getestet werden. Diese Listen sollten von der Friedhofsverwaltung verwahrt und nach angemessener Zeit (vier Wochen) vernichtet werden.Außerdem empfehlen die Bestatter Trauergästen auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme (Umarmungen, Küsse, Händeschütteln) zu verzichten, Selbstverständlich gilt auch hier die Abstandsregel von mindestens eineinhalb Metern. Diese Entfernung muss auch bei Sitzplätzen für die Trauergäste eingehalten werden.Online oder per Video Weil das Abschiednehmen derzeit stark beschränkt ist, bieten die Mitgliedsunternehmen des Bundes deutscher Bestatter den Angehörigen Alternativen an. So könne man nach der Corona-Krise der Bestattung im kleinsten Kreise eine größere Gedenkfeier folgen lassen. Hierauf könne man dann auch schon jetzt in Anzeigen und Trauerbriefen hinweisen.Eine weitere Möglichkeit für eine Abschiednahme in würdigem Rahmen können auch Online-Übertragungen der Trauerfeier über das Internet sein – sofern die technischen Voraussetzungen bestehen. Oder man lässt die Trauerfeier als Video aufzeichnen, so dass der Film später, zum Beispiel bei einer Gedenkveranstaltung, gemeinsam angesehen werden kann.Von unserer RedakteurinUlrike Kübelwirth   

Schutzverordnung in Baden-Württemberg erlaubt Abschied unter freiem Himmel mit maximal zehn Personen – Bestatter bieten Alternativen für Zeit nach Virus

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