Bestatter aus Baden-Württemberg: Corona-Pandemie & systemrelevant

Auch auf die Bestatter nimmt die Corona-Pandemie starken Einfluss. Auch bei ihren Arbeitsabläufen hat sich einiges geändert. Foto: dpa

Nicht nur für die Hinterbliebenen, auch für die Bestatter hat sich durch die Corona-Pandemie vieles geändert. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sind einige neue Maßnahmen in Kraft getreten. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland. Während sich beispielsweise der Bundesverband deutscher Bestatter dafür einsetzt, ihren Berufsstand deutschlandweit als systemrelevant anzuerkennen, hat Baden-Württemberg dies längst getan.Verbote Was im Ländle im Zusammenhang mit dem Abschiednehmen von einem geliebten Verstorbenen erlaubt ist, und was nicht, hat der Bundesverband der Bestatter zusammengefasst. So müssen soziale Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, Kontakte im öffentlichen Raum nur noch allein, zu zweit oder mit den Menschen, mit denen man zusammenlebt, zu erlauben. Der Mindestabstand zu anderen Personen muss dabei eineinhalb Meter betragen. Gruppentreffen sowie Privatpartys sind verboten.Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig, erklären die Profis. Deshalb sind Bestattungen ausdrücklich vom Kontaktverbot ausgenommen, können aber nur noch unter Berücksichtigung des Paragrafen 11 Absatz 4 Corona-Schutzverordnung erfolgen. Das bedeutet, dass bei der Bestattung die Trauergemeinde auf den engsten Familien- und Freundeskreis zu beschränken ist. maximal fünf Personen plus Pfarrer oder Trauerredner sind erlaubt. Die in der Corona-Schutzverordnung genannten hygienischen Mindestanforderungen sind auch bei der Abschiednahme zu beachten.Einfühlungsvermögen Für die trauernden Hinterbliebenen trotzdem eine Atmosphäre zu schaffen, die von besonderer Empathie zeugt, das ist in Zeiten von Corona eine besondere Herausforderung für die Branche. Den Bestattern wird derzeit nicht nur noch mehr Einfühlungsvermögen abverlangt als in normalen Zeiten, auch ihre Arbeitsweise hat sich zwangsläufig verändert. Beim Umgang mit den Verstorbenen ist für sie jetzt besondere Vorsicht geboten.Denn, so heißt es beim Bundesverband, „kein Keim stirbt mit“. Beim Transport, Waschen, Ankleiden und Einsargen besteht für die Mitarbeiter eine hohe Gefahr, sich unter Umständen mit dem Corona-Virus anzustecken. Der Bundesverband der Bestatter fordert deshalb zumindest bei Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln einheitliche Regelungen.Immerhin hat Baden-Württemberg im Gegensatz zu anderen Bundesländern den Beruf bereits als systemrelevant eingestuft. Deshalb werden Bestatter hier sowohl beim Materialbedarf als auch bei der Kinderbetreuung und der Bewegungsfreiheit bevorzugt berücksichtigt.Von unserer RedakteurinUlrike Kübelwirth  

In Baden-Württemberg gilt Berufsstand bereits als systemrelevant