Rechtzeitig vorsorgen

Unter Leute kommen, etwas Abwechslung haben, neue Anregungen bekommen und dabei gut versorgt sein: Ein Tagespflegeplatz bietet für Pflegebedürftige viele Vorteile. Aber auch pflegende Angehörige profitieren. Die Tagespflege kann eine gute Ergänzung zur Pflege zuhause sein. Der Pflegebedürftige besucht dabei regelmäßig eine stationäre Einrichtung, wird aber ansonsten größtenteils zu Hause gepflegt. Dieses Modell nennt sich „teilstationär“. Expertin Silke Breuninger, Regionaldirektorin Mobile Dienste bei der Evangelischen Heimstiftung, rät, bei der Wahl der Einrichtung auf die Gruppengröße zu achten: Zwölf bis 15 Teilnehmer sind ihr zufolge ideal. Wichtig sei auch, dass es Ruheräume gibt, in die man sich zurückziehen kann, wenn man müde ist. Eine teilstationäre Pflege hat für beide Seiten Vorteile: Der Pflegende hat mehr Zeit für sich, kann vom Friseur- oder Arztbesuch bis zum bewussten Entspannen etwas für sich selbst tun. Das ist wichtig, um drohenden Burnout vorzubeugen. Außerdem hilft der Kontakt zu anderen Pflegenden, der über die Einrichtung entsteht, das eigene Wissen zu vertiefen. Für den Pflegebedürftigen wiederum bietet die Tagespflege Abwechslung, soziale Kontakte und idealerweise auch eine gezielte Gesundheitsförderung. Oft gibt es spezielle Programmangebote wie Sing- oder Bastelstunden, Kaffeenachmittage, Gymnastik oder Gedächtnistraining. Für den Transport steht im besten Fall ein Fahrdienst zur Verfügung. Statt tagsüber kann ein Pflegebedürftiger auch nachts in einer Einrichtung betreut werden. Nachtpflegeplätze kommen etwa für Patienten mit Demenz infrage, da diese häufig einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus haben. Anspruch auf Tages- und Nachtpflege besteht ab Pflegegrad 2. Die Kostenerstattung durch die Pflegekasse beträgt monatlich zwischen 689 Euro bei Pflegegrad 2 und 1995 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro zum Beispiel für Verpflegungskosten eingesetzt werden. Kosten, die man selbst trägt, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. dpa/red

Neue Impulse für die einen, Entlastung für die anderen: Bei Auswahl der Tagespflegeeinrichtung auf Gruppengröße achten

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