Qualität und Qualifikation sollen gestärkt werden

Betroffene Branchen

Fliesenleger, die sich zukünftig mit einem eigenen Betrieb selbstständig machen möchte, brauchen wieder den Meisterbrief. Das gilt auch für elf weitere Branchen. 53 Handwerksberufe waren 2004 für zulassungsfrei erklärt worden. Foto: karepa/stock.adobe.com

Für zwölf Handwerksberufe gilt künftig wieder die Meisterpflicht. So hat es die Bundesregierung mit der Änderung der Handwerksordnung beschlossen. Damit sollen Qualität und Qualifikation im Handwerk gestärkt und dessen Strukturentwicklung sowie Zukunft nachhaltig gesichert werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.Für die bestehenden Betriebe, die die künftigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gilt ein Bestandsschutz, heißt es weiter. 2004 waren insgesamt 53 Handwerksberufe für zulassungsfrei erklärt worden. Um einen selbstständigen Betrieb in diesen Handwerken betreiben zu können, war also kein Meisterbrief notwendig.Traditionen schützen „Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht wird der Fokus wieder mehr auf die Qualität, Transparenz und einen höheren Verbraucherschutz gelegt. Wir sehen diesen Schritt auch positiv in Bezug auf die Ausbildungszahlen und -qualität in diesen Gewerken sowie im Hinblick auf eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Handwerk“, sagt Ralf Schnörr, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken. Auch Roland Müller, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen, begrüßt diesen Schritt: „Für die Ausbildung ist das beispielsweise eine gute Sache. Denn in der Regel sind die Ausbilder ja Meister, die auch in der Innung sind. Und als solche haben sie eine ganz andere Qualifikation, um jemanden auszubilden.“ Auch würden so immaterielle Kulturgüter wie etwa die Fassherstellung, ein traditionelles Handwerkskönnen der Böttcher, geschützt.Was Müller seit der Deregulierung vor 16 Jahren in der Region beobachtete: Auf viele Branchen habe diese zwar keine dramatischen Auswirkungen gehabt. Bei den Fliesenlegern, die sich in Berlin übrigens vehement für eine Wiedereinführung eingesetzt hätten, seien die Zahlen der Betriebsneugründungen sowie der Sachverständigen allerdings explodiert. „Viele fühlten sich berufen, einen Betrieb zu gründen, obwohl sie es vielleicht nicht konnten – was man auch an den Beschwerden von Verbrauchern gesehen hat“, sagt Müller. Letztlich profitieren in seinen Augen also auch die Kunden von der Wiedereinführung der Meisterpflicht.Ralf Schnörr von der Handwerkskammer Heilbronn-Franken ergänzt: „Betriebsgründungen von Ein-Mann-Betrieben sind damals sprunghaft angestiegen, die erbrachte Qualität beim Kunden war für unsere Qualitätsbetriebe wenig zufriedenstellend. Die Ausbildungszahlen waren rückläufig.“Die Rückkehr zur Meisterpflicht wertet er als ersten Schritt in die richtige Richtung. „Unser Ausbildungssystem wird weltweit bewundert und kopiert. Deshalb sind wir der Meinung, dass auch in anderen Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt werden sollte“, so Schnörr.Roland Müller formuliert hingegen etwas vorsichtiger: „Die Deregulierung 2004 war ein Prozess, bei dem man vielleicht auch politisch mal was ausprobieren wollte. Nun muss man schauen, was Sinn macht – fürs einzelne Gewerk, für die Betriebe und für die Verbraucher.“Wissen weitergeben Gegner der Wiedereinführung kritisieren unter anderem, dass durch die Meisterpflicht zwar der Betriebsinhaber eine höhere Qualifikation habe, er ja aber in der Praxis nicht alle Arbeiten selbst mache.Darauf entgegnet Müller: „Ein Meister kann zwar nicht auf jeder Baustelle sein, aber er gibt sein Wissen weiter und leitet seine Gesellen und Lehrlinge an.“ Generell ist der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen der Ansicht: „Wenn Sie eine Entscheidung treffen, hat das immer Vor- und Nachteile, je nachdem, von welcher Seite aus Sie draufschauen.“ Auch einen Rückgang an Betriebsgründungen und dadurch weniger Wettbewerb, höhere Preise sowie längere Wartezeiten führen Gegner ins Feld. Dazu gibt Ralf Schnörr, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, zu bedenken: „Diese Situation haben wir bereits jetzt. Die Deregulierung 2004 konnte dem nicht entgegenwirken. Wir haben einen extremen Fachkräftemangel in allen Handwerksbereichen. Jetzt gilt es wieder, die Attraktivität des Handwerks zu stärken und mit der Meisterpflicht den hohen Qualitätsstandard weiterhin zu sichern.“ red      

Handwerkskammer Heilbronn-Franken und Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen begrüßen die Rückkehr der Meisterpflicht in zwölf Branchen

Betroffene Branchen

In folgenden zwölf Branchen wird die Meisterpflicht wieder eingeführt:

- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rolladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Raumausstatter
- Glasveredler
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Schilder- und Lichtreklamehersteller