Sturzgefahr senken

Ratgeber der Verbraucherzentrale bietet Rentnern Unterstützung bei Steuererklärung

Bewegung hält fit und beugt im Alter Stürzen vor. Foto: goodluz/stock.adobe.com

Bewegung ist gut für den Körper – das gilt auch im Alter. Gerade wer unsicher beim Gehen ist, sollte regelmäßig aktiv sein, um seine Beweglichkeit und seine Koordination zu trainieren. Das rät das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). „Gangunsicherheit und Sturzerfahrungen können schnell zum Teufelskreis werden: Aus Angst zu stürzen, bewegt man sich weniger und verzichtet vielleicht auf Spaziergänge, Besorgungen oder soziale Aktivitäten. Neben anderen negativen Auswirkungen kann das auch dazu führen, dass wichtige Fähigkeiten wie Muskelkraft und Gleichgewichtssinn schneller nachlassen und die Gefahr zu stürzen dadurch weiter steigt“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP.Darum sind auch Angehörige gefragt. Sie sollten Ältere dazu motivieren, noch möglichst viel selbst zu schaffen – sich anziehen zum Beispiel. Das fördert die Selbstständigkeit und zugleich den Bewegungsradius. Wichtig ist: nicht überreden, drängen oder gar zwingen. Es muss freiwillig passieren. 

Muskelkraft und Gleichgewichtssinn sollten regelmäßig trainiert werden – Bewegungspläne können dabei helfen

Stolperfallen entschärfen Wer gut sieht und hört, ist sicherer unterwegs. Aus diesem Grund rät das ZQP, Brillen und Hörgeräte stets zu nutzen und die Augen und Ohren regelmäßig testen zu lassen. Auch im Haushalt lässt sich die Sturzgefahr senken: durch Haltegriffe und Handläufe zum Beispiel oder Lampen mit Bewegungsmeldern. Läufer, Schwellen und Kabel sind typische Stolperfallen, die man lieber entschärft. Kleidung und alltägliche Gegenstände wie die Fernbedienung sollten leicht erreichbar sein.

Manche Medikamente können Nebenwirkungen haben, die das Sturzrisiko erhöhen – indem sie müde machen, für akuten Harndrang sorgen oder zu Verwirrung führen, wie die Pflegeexperten erläutern. „Holen Sie daher umgehend ärztlichen Rat ein, wenn Sie solche Symptome bei der pflegebedürftigen Person beobachten“, empfiehlt Sulmann.

Wer unsicher ist, was körperlich noch möglich ist und was nicht, kann sich in einer Physiotherapiepraxis einen Bewegungsplan mit Übungen erstellen lassen. Krankenkassen oder Gemeinden machen möglicherweise Angebote, die man nutzen kann: Sitzgymnastik und Herz-Kreislauf-Training zum Beispiel. dpa/red

Geld sparen

Ratgeber der Verbraucherzentrale bietet Rentnern Unterstützung bei Steuererklärung

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Auch im Ruhestand führt am Fiskus oft kein Weg vorbei. Wer als Rentner im Jahr 2019 steuerpflichtige Einkünfte über dem festgelegten Grundfreibetrag bezogen hat, muss bis zum 31. Juli dieses Jahres eine Einkommensteuererklärung abgeben – sofern das nicht ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein übernimmt. Für das Veranlagungsjahr 2019 liegt der allgemeine Grundfreibetrag für Rentner laut Bundesfinanzministerium bei 9168 Euro beziehungsweise 18 336 Euro für Ehepaare. Damit müssen laut der Zeitschrift „Finanztest“ 48 000 Rentner für 2019 erstmals eine Steuererklärung abgeben. Insgesamt 5,1 Millionen Ruheständler sind es, die zur Kasse gebeten werden.

Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre“ (224 Seiten, 14,90 Euro) hilft dem Verein zufolge Allen, die das Prozedere schnell und korrekt erledigen möchten, möglichst viel Steuern sparen wollen oder sich unsicher sind, ob sie überhaupt welche zahlen müssen. Leserinnen und Leser erfahren etwa, wie sie ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen und ihre Steuerlast legal senken können.

Bestellt werden kann der Ratgeber online (www.ratgeber-verbraucherzentrale.de) oder telefonisch (0211 3809555). Auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel ist er erhältlich. red