Mit der Rente rechnen

Hausrat günstig versichern

Die Renteninformation enthält wichtige Hinweise zur Absicherung im Alter. Die Berechnung basiert auf den aktuell erworbenen Anwartschaften. Foto: fovito/stock.adobe.com

Beim Stichwort Altersvorsorge denken die meisten an die Rente: Monat für Monat leisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und freiwillig Versicherte ihren Beitrag. Doch die Rentenkasse ist kein Sparbuch: Die heutigen Beitragszahler finanzieren die aktuelle Rentnergeneration mit gut 25,7 Millionen Leistungsbeziehern. Insgesamt zählt die Deutsche Rentenversicherung zurzeit mehr als 56 Millionen Versicherte ohne aktuellen Rentenbezug. Doch wie viel Geld in zehn, 20 oder mehr Jahren tatsächlich überwiesen wird, vermag heute niemand genau zu sagen. Anhaltspunkte liefert aber die Renteninformation. Fragen und Antworten:  Was ist die Aufgabe der Renteninformation?  Die Renteninformation soll den Versicherten einen Überblick über die erworbenen Anwartschaften und die Höhe der künftig zu erwartenden Altersrente geben. Sie enthält Informationen über die bisher gezahlten Beiträge sowie Angaben zur Höhe der bislang erworbenen Anwartschaften sowohl für eine Altersrente als auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Darüber hinaus enthält die Renteninformation eine – unverbindliche – Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze. Zugrunde gelegt wird dafür eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre.Wer bekommt die Renteninformation zugeschickt?Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformationen automatisch einmal im Jahr an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben. Gemeinsam mit der ersten Renteninformation erhalten Versicherte einen Versicherungsverlauf. Diesem können sie die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Zeiten und Verdienste entnehmen.Warum ist der Versicherungsverlauf so wichtig?Aus den Beitragszeiten und der Höhe der geleisteten Zahlungen ergeben sich die Anwartschaften, also letztlich die Höhe der späteren monatlichen Rente. Spätestens mit 43 Jahren werden die Versicherten deshalb von der Rentenversicherung automatisch zu einer sogenannten Kontenklärung aufgefordert. Diese kann schon vorher jederzeit formlos beantragt werden. Dabei überprüft die Rentenversicherung das gesamte Versicherungskonto, um später einen nahtlosen Übergang in die Rentenzahlung zu gewährleisten. Wichtig ist, eventuelle Lücken zu schließen. Denn nicht alle Zeiten werden oder wurden maschinell übermittelt – Zeiten der Schulausbildung oder Kindererziehungszeiten etwa werden nur auf Antrag ergänzt. Unabhängig von einer Kontenklärung besteht auch sonst die Möglichkeit, sich einen aktuellen Versicherungsverlauf zuschicken zu lassen.Wird die Renteninformation regelmäßig angepasst?Ja. Die Renteninformation basiert stets auf der aktuellen Rechtslage. Änderungen des Rentenrechts, die die ausgewiesenen Werte beeinflussen – etwa Rentenerhöhungen – werden berücksichtigt.Wird der Rentenbetrag brutto oder netto angegeben?In der Renteninformation werden immer Bruttobeträge genannt. Das heißt, von dem genannten Rentenbetrag sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen. Besteuert wird jedoch nicht nur die Rente, sondern die Summe aller Einnahmen. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner künftig um einen weiteren Prozentpunkt. Bei einem Rentenbeginn in diesem Jahr sind es bereits 80 Prozent. Wer 2040 oder später in Rente geht, muss seine Einnahmen grundsätzlich voll versteuern, abzüglich eines Grundfreibetrags. Er liegt laut dem Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe in 2020 für Alleinstehende bei 9408, für Verheiratete bei 18 816 Euro pro Jahr.Was ist mit Inflation und Kaufkraftverlust?Die Berechnung der möglichen Rentenentwicklung erfolgt ohne Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts.Wer erhält eine Rentenauskunft und worin besteht ihre Aufgabe?Versicherte, die mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben, erhalten ab einem Alter von 55. Jahren alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Diese ersetzt die Renteninformation und enthält neben einem aktuellen Versicherungsverlauf auch ausführliche Informationen zu den einzelnen Altersrenten, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente. red

Versicherung informiert jährlich über erworbene Anwartschaften und mögliche Brutto-Monatsbezüge

Hausrat günstig versichern

Wer eine Hausratversicherung sucht, sollte die Preise gut vergleichen. Denn die Prämienunterschiede können enorm sein, wie ein Test der Stiftung Warentest zeigt. Die Experten nahmen für die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 7/2020) 157 Tarife von 61 Anbietern unter die Lupe. Ein Ergebnis: Teure Verträge kosten doppelt und dreimal so viel wie günstige.

Verglichen wurden die Tarife für einen Modellfall einer 100 Quadratmeter- Wohnung. In den Tarifen war Hausrat bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel, Leitungswasser und Überspannung versichert. Auch ein einfacher Fahrraddiebstahl war enthalten. Eingeholt wurden Angebote für zwei Orte: München mit einem geringen Einbruchsrisiko und damit auch günstigeren Tarifen und Frankfurt am Main mit einem höheren Einbruchsrisiko und damit auch höheren Prämien. In München lag das günstigste Angebot inklusive Schutz gegen Naturgefahren bei 68 Euro pro Jahr, in Frankfurt bei 108 Euro pro Jahr. Teure Tarife kosten fast drei Mal so viel.

Wer seinen Vertrag schon lange hat, sollte auch die Bedingungen prüfen. Beispiel Fahrrad: In vielen Policen sind auch Fahrräder versichert. Manche ältere Verträge können allerdings noch eine sogenannte Nachtklausel enthalten. Der Schutz gilt dann nicht, wenn das Rad zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen wird und es zu dieser Zeit nicht in Gebrauch war. Wichtig auch, dass der Versicherungsvertrag eine Klausel zum Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit enthält. Denn in diesen Fällen zahlt die Versicherung – außer bei Vorsatz – in jedem Fall. dpa